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Meldeadresse für alle Lehrgänge:
Geschäftsstelle
des Turngaus Main-Spessart
Höhenbahnweg
9
63927
Bürgstadt,
Tel.: 09371/ 6500970
Fax: 09371 / 6500971
geschaeftsstelle@turngau-main-spessart.de
Bankverbindung
für Lehrgangsgebühren:
Sparkasse
Miltenberg-Obernburg
Kontonr.
500 345 707
BLZ
796 500 00
Ansprechpartner für Inhalte
& Organisation der Lehrgänge:
Nadine Kleber
(Referentin für Lehre und Bildung)
Nadine.Kleber@gmx.de
1.
Meldebestimmungen:
- Anmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
- Jede schriftliche Anmeldung ist verbindlich und wird in postalischer
Reihenfolge bearbeitet.
- Nach Anmeldung muss die Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen
überwiesen werden, ansonsten verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit.
- Der Turngau Main-Spessart behält sich vor, Lehrgänge aufgrund von ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer Umstände abzusagen.
- Ebenfalls behält er sich Termin-, Orts- und Zeitplanänderungen vor.
2.
Rücktrittsregelungen:
- Jeder Rücktritt muss grundsätzlich schriftlich und ausschließlich an
die Geschäftsstelle erfolgen.
- Der Teilnehmer kann bis 14
Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zurücktreten. Es wird
eine Bearbeitungsgebühr von 5 € einbehalten.
- Bei späterer schriftlicher Abmeldung beträgt die Kostenpauschale 100%,
wenn kein ärztliches Attest innerhalb von 7 Tagen vorgelegt wird.
3.
Teilnahmebestätigungen:
Die aktive Teilnahme über die angegebene Lehrgangsdauer ist
Voraussetzung für den Erhalt der Teilnahmebestätigung über 8
Unterrichtseinheiten.
4.
Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz genießen die teilnehmenden
Sport- und Turnvereinsmitglieder im Rahmen der bestehenden
Vereinsversicherung. Für Nichtvereinsmitglieder besteht während Aus-, Fort-
und Weiterbildungsmaßnahmen des Turngaus Main-Spessart kein Versicherungsschutz
über die ARAG-Sportversicherung.
5. Gymcard:
Unser Turngau bietet den Gymcardinhabern
vergünstigte Meldegebühren bei den Lehrgängen an. Die Gymcard muss jedoch beim
Lehrgangsleiter vorgezeigt werden. Liegt diese nicht vor, muss die Differenz
auf die reguläre Lehrgangsgebühr vor Ort in bar entrichtet werden.
6. Lizenzverlängerungsmodus:
Eine Trainerlizenz ist vier Jahre gültig. Die
Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet am 21.12 des
Ablaufjahres.
Die Verlängerung der Lizenz gilt ab Lehrgangsdatum
für 4 Jahre. Die Gültigkeit der Lizenz wird auf das Jahresende datiert.
Werden
die Verlängerungsstunden gesplittet ( 2 * 8 UE) wird das letzte Lehrgangsdatum
zu Grunde gelegt.
Zur Verlängerung müssen insgesamt 15 UE absolviert werden!
7. Nötige Unterlagen zur Lizenzverlängerung(müssen zum Lehrgang mitgebracht werden) :
- Bescheinigung(en) über 15 LE/UE
- Übungsleiterausweis im Original
- ausgefüllte Datenschutzerklärung
- 10 € (wenn der Lehrgang kein BTV-Special ist)