Lehrgangsbedingungen
Turngau Main-Spessart
Neues Lehrgangskonto:
Ab 2022 hat der Turngau Main-Spessart ein neues Lehrgangskonto.
Die Lehrgangsgebühren bitte nur noch überweisen auf:
BAYERISCHER TURNVERBAND E.V. TURNGAU MAIN-SPESSART
Sparkasse Miltenberg-Obernburg,
IBAN: DE69 7965 0000 0501 6931 05
Überweisungen
der Lehrgangsgebühren müssen klar dem Lehrgang und
Teilnehmer zugeordnet werden können.
Daher bitte bei
Überweisungen wie folgt berücksichtigen:
im Betreff immer Lehrgangsnummer und Teilnehmername angeben
Keine Sammelüberweisungen
Pro Teilnehmer und Lehrgang eine Überweisung!
Angepasste Lehrgangsbedingungen
Der Turngau Main-Spessart wird ab 2022 seine Rücktrittsregelungen den Regelungen der zentralen BTV-Lehrgänge anpassen.
Rücktrittsregelungen:
- Jeder Rücktritt muss grundsätzlich schriftlich und ausschließlich an die Geschäftsstelle erfolgen.
- Abmeldung bis Meldeschluss: es wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro berechnet.
- Abmeldung nach Meldeschluss: die gesamte Teilnahmegebühr wird berechnet.
Alle
Lehrgänge im Turngau Main-Spessart starten auf der Grundlage des BTV-Hygienekonzept für Aus- und Fortbildungen und richten sich selbstverständlich auch an die vor Ort
einzuhaltenden Richtlinien.
Kurzfristige Absagen oder Teilnahmebeschränkungen behält sich der Turngau Main-Spessart jederzeit vor.
Bei
Absagen durch den Turngau werden die bereits vollständig
geleisteten Lehrgangs-gebühren rückerstattet.
Allgemeine
Lehrgangsbedingungen Turngau Main-Spessart 2022 1.
Meldebestimmungen: -
Anmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich, über Anmeldeformular oder E-Mail erfolgen. -
Jede Anmeldung ist verbindlich und wird in postalischer Reihenfolge
bearbeitet. -
Nach Anmeldung muss die Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen
überwiesen werden, ansonsten verliert die
Anmeldung ihre Gültigkeit. -
Der Turngau Main-Spessart behält sich vor, Lehrgänge aufgrund von ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer Umstände abzusagen.
- Ebenfalls
behält er sich Termin-, Orts- und Zeitplanänderungen vor. 2.
Rücktrittsregelungen: -
Jeder Rücktritt muss grundsätzlich schriftlich und ausschließlich an die Geschäftsstelle erfolgen.
-
Abmeldung bis Meldeschluss: es wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro berechnet. -
Abmeldung nach Meldeschluss: die gesamte Teilnahmegebühr wird berechnet.
3.
Teilnahmebestätigungen: Die
aktive Teilnahme über die angegebene Lehrgangsdauer ist
Voraussetzung für den Erhalt der Teilnahmebestätigung über
8 Unterrichtseinheiten.
4.
Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz
genießen die teilnehmenden Sport- und Turnvereinsmitglieder im
Rahmen der bestehenden Vereinsversicherung.
5.
Lizenzverlängerungsmodus:
Zur
Verlängerung der Lizenz sind 15 UE erforderlich.
Es
gelten derzeit Corona-Sonderregelungen seitens des BTV. 6.
Unterlagen
zur Lizenzverlängerung Der
Übungsleiter schickt selbst per E-Mail alle erforderlichen
Unterlagen an den BTV.
-
Bescheinigung(en) über 15 LE/UE
-
Übungsleiterausweis im Original
-
Verhaltenskodex
Die
Teilnehmer werden während des Lehrgangs hierzu genau
unterwiesen.
7.
Datenschutz:
Bei Überweisung Teilnehmername und Lehrgangsnummer angeben.
Für
Nichtvereinsmitglieder besteht während Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen des Turngaus Main-Spessart
kein
Versicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung.
Diese sind
auf der Webseite des Turngau Main-Spessart jeweils aktuell
dargestellt.
Einzureichen sind:
Die über das Anmeldeformular gesendeten Kontaktdaten werden vom
Turngau Main-Spessart nur zum Zwecke der Lehrgangsabwicklung genutzt.
Eine Weitergabe der Daten an den BTV – Bayerischer Turnverband
– erfolgt nur zum Zwecke der Lizenzverlängerung.